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Änderung bei SGB-Leistungsanträge für Ukrainegeflüchtete
Zum 1. Juni 2022 wird der Leistungsbezug für Geflüchtete aus der Ukraine vom AsylbLG zum SGB II und SGB XII überführt. Damit der Wechsel erfolgen kann, muss ein neuer Antrag beim Jobcenter gestellt werden.
Dabei wurde folgendes Vorgehen vereinbart: Das Jobcenter wird den betreffenden Personen den Antrag zusenden und eine Ausfüllhilfe anhängen. Nach Erhalt der Unterlagen können sich Geflüchtet in Gärtringen an die Integrationmanager der Gemeinde wenden, wenn sie Unterstützung beim Aufüllen des Formulars benötigen.